§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Kuster Media e. U. (im Folgenden KM genannt) und dem Kunden (im Folgenden AG genannt), sofern der Kunde i.S.d. § 14 BGB Unternehmer ist.
(2) Abweichende Vereinbarungen von diesen AGB werden nur wirksam, wenn sie von KM schriftlich bestätigt wurden und ersetzen die widersprechenden Klauseln dieser AGB.
(3) Arbeiten im Sinne dieser AGB umfassen je nach vertraglicher Vereinbarung:
Creatives, Kameraarbeit, Postproduktion (Schnitt, Color Grading, Sound Design etc.), Regie, Drehbuch- und Dispoterstellung, Musikrecherche, Tonaufnahmen, Vorproduktion, Design
Ads: Google Analysen und Auswertungen, Meta Analysen und Auswertungen, KPI-Verwaltung und Auswertungen, Beratung und Consulting zu Creatives, Ads
Produktseiten: Design, Texte, Tracking-Tool-Analyse und ähnliche Arbeiten.
(4) Eine Produktion oder Medienproduktion im Sinne dieser AGB ist die Zusammenfassung sämtlicher vereinbarter Leistungen/Arbeiten von KM.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der AG hat die Möglichkeit, die Leistung unverbindlich telefonisch oder in Textform bei KM anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der AG noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
(2) Auf Anfrage des AG wird ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag für die gewünschte Leistung erstellt. Dieses Angebot von KM ist rechtsverbindlich und hat eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen ab Zustellung.
(3) Das Angebot von KM bedarf keiner besonderen Form, wird jedoch in der Regel in Textform übermittelt.
(4) Der AG kann das Angebot innerhalb der Frist nur schriftlich, elektronisch oder in Textform annehmen. Mit Annahme entsteht ein wirksamer Vertrag über die Leistungen von KM.
(5) KM ist nach Absprache mit dem AG berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des AG zu beauftragen. Die Kosten dafür sind im Angebot bereits enthalten.
(6) Angebote von KM, die nach Vertragsabschluss nach diesem Abschnitt erweitert werden, sind unverbindlich.
§ 3 Urheberrecht/Nutzungsrechte
(1) Die von KM erstellten Design-, Foto- oder Videodateien sind persönliche geistige Schöpfungen und somit urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5, 6 UrhG. KM bleibt jederzeit Eigentümerin der von ihr erstellten Werke.
(2) KM erklärt, dass sie zur uneingeschränkten Einräumung von Nutzungsrechten an den AG berechtigt ist und die Werke frei von Rechten Dritter sind, die mit der Nutzungsrechtsübertragung kollidieren könnten.
(3) Die Nutzungsrechte der Foto- oder Videodateien richten sich nach individueller Vereinbarung zwischen den Parteien (ggf. zzgl. Buyout). Ohne spezielle Vereinbarungen steht dem AG nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht für den beim Vertragsschluss beabsichtigten individuellen Zweck zu. Änderungen durch den AG bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von KM.
(4) Das eingeschränkte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Vervielfältigung, Veräußerung, zum Vertrieb und zur Veränderung der Werke aus. Jegliche Bearbeitung der Werke durch den AG, insbesondere die Verbindung oder Vermischung mit anderem Bild-, Ton- oder Videomaterial, ist ohne Zustimmung von KM untersagt. Falls die Bearbeitung durch den AG zur Nutzung des im Vertrag vereinbarten Zwecks zwingend erforderlich ist, kann KM ihre Zustimmung nur bei Gefahr der Entstellung des Werkes i.S.d. §14 UrhG verweigern.
(5) Der AG darf keine Nutzungsrechte an Dritte übertragen ("Enkelrecht"). Darüber hinaus darf der AG keine Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend machen, die aufgrund einer unerlaubten Nutzung der Werke basieren.
(6) Die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes und vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den AG für den Übergang des Nutzungsrechts inklusive sämtlicher Arbeiten von KM.
(7) Ein Anspruch auf Nutzung oder Herausgabe von Rohdatenmaterial besteht nicht, es sei denn, es sind abweichende Vereinbarungen getroffen worden.
(8) Ausschließliche Nutzungsrechte an den fertiggestellten Dateien erfordern eine individuelle Vereinbarung und zusätzliche Vergütung.
(9) KM ist berechtigt, Ausschnitte der Werke für ihren eigenen Internetauftritt (z.B. Website, Social-Media-Kanäle) zur Selbstdarstellung zu veröffentlichen. Dies gilt auch für Dritte, die an der Erstellung mitgewirkt haben, nach Zustimmung von KM.
(10) Der AG ist verpflichtet, die eingeräumten Nutzungsrechte ordnungsgemäß zu nutzen. Insbesondere muss der AG KM über die Nutzung von Rechten informieren, die die eingeräumten Nutzungsrechte überschreiten, und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter und Dritte des AG die eingeräumten Nutzungsrechte einhalten.
(11) Bei unverschuldeter Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte durch den AG hat KM Anspruch auf angemessenen Schadensersatz, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.
(12) KM hat jederzeit das Recht, Auskunft über die Nutzung der fertiggestellten Dateien zu verlangen. KM darf auch Ausschnitte der Dateien für eigene kommerzielle Werbezwecke nutzen.
§ 4 Vergütung
(1) Es gilt die von den Parteien durch das Angebot vereinbarte Vergütung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
(2) Mit Erbringung der Leistung durch KM wird eine Rechnung mitsamt Zahlungsziel gestellt. Ein Skonto wird zu keiner Zeit gewährt.
(3) Mit Ablauf der Frist für das Zahlungsziel wird bei fehlender Reaktion des AG umgehend ein Mahnverfahren eingeleitet.
(4) An- und Abreisen von KM erfolgen in der Regel ab Berlin. Als Reisekosten werden ab einer Anreise-Strecke von 100 km 0,40 EUR (zzgl. USt.) pro gefahrenem Kilometer berechnet. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung trägt der AG die entstehenden Kosten und Spesen.
(5) Jegliche sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen, wie beispielsweise Stock-Aufnahmen, Musiklizenzen, Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung, sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des AG.
(6) Als Zahlungsmittel besteht ausschließlich die Zahlung per Überweisung an das auf der Rechnung angegebene Konto.
§ 5 Pflichten von KM
(1) KM liefert die vereinbarte Leistung im Umfang des Vertrags. KM steht bei ihrer gestalterischen Tätigkeit ein künstlerischer Gestaltungsspielraum zu. Mängel, die ausschließlich auf den künstlerischen Gestaltungsspielraum zurückzuführen sind, können nicht beanstandet werden.
(2) KM liefert die endgültigen Arbeiten in einem gängigen Dateiformat/Codec (z.B. mp4/H.264).
§ 6 Pflichten des AG
(1) Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass KM rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung stehen, die für die Auftragsausführung erforderlich sind.
(2) Der AG stellt sicher, dass das Fotografieren oder Filmen an den jeweiligen Standorten (einschließlich der Genehmigung für Drohnenaufnahmen) erlaubt ist. Etwaige Verbote oder Einschränkungen führen zu Arbeitszeitverlusten.
(3) Etwaige Mängelrügen müssen unverzüglich nach Kenntnis in Textform geltend gemacht werden.
(4) Der AG trägt das Risiko für alle Umstände, die von KM nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen; rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten; Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem AG obliegt; Reisesperren; Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten des AG; Nichterscheinen von Modellen; Erkrankungen des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie höhere Gewalt (wie z.B. Streiks, Überschwemmungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist).
(5) Sollte der AG die Produktion aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, absagen bzw. kündigen, so hat der AG die für die Produktion vertraglich vereinbarte Vergütung zu entrichten. Sollte der AG einzelne Produktions- bzw. Drehtage verschieben, so hat der AG die dafür bereits jeweils angefallenen Kosten zu tragen.
(6) Der AG verpflichtet sich auf Verlangen von KM oder deren Mitarbeiter Auskunft über etwaige Vermittlungsleistungen oder sonstige Ursachen zu geben, die zum Vertragsschluss mit KM geführt haben.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung für vertragstypische, vorhersehbare Schäden sowie für vertragliche Nebenpflichten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Zudem haftet KM jederzeit für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung der fertiggestellten Dateien ist der AG für deren sachgemäße Verwendung verantwortlich.
(3) Haftungsausschluss für erstellte Inhalte und rechtliche Angelegenheiten:
Wir übernehmen die Verantwortung für den Design- und Produktionsprozess sowie den reinen operativen Teil von Uploads, um unseren Kunden die Nutzung der von uns erstellten Medien zu erleichtern. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung zu betonen, dass wir keine rechtliche Beratung oder Garantie für die rechtliche Korrektheit der erstellten Inhalte übernehmen können. Unsere Dienstleistungen konzentrieren sich auf das Design und die Produktion von Inhalten sowie den operativen Aspekt des Uploads, um einen reibungslosen Prozess zu gewährleisten. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Gesetze im Bereich der Werbung auf Social Media und auf Webseiten bei genauer Betrachtung komplex sind.
Wir gehen davon aus, dass Unternehmen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sich selbst über die rechtlichen Aspekte informieren und qualifizierten rechtlichen Rat einholen. Wir möchten darauf hinweisen, dass bisher kein einziges Mal ein Problem aufgetreten ist, und wir uns mit diesem Text dennoch absichern und abgrenzen möchten.
Kunden sollten in keiner Weise davon ausgehen, dass wir den rechtlichen Teil übernehmen oder dass unsere Dienstleistungen rechtliche Beratung einschließen. Wir sorgen nur für Designs, Produktion und gegebenenfalls für den Prozess des Uploads.
§ 8 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
(1) Die Abtretung von Mängelgewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
(2) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung des AG hängt von einer gerichtlichen Feststellung der
Aufrechnungslage bzw. schriftlichen Anerkennung von KM ab. Ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 9 Verjährung
Mängelgewährleistungsansprüche verjähren mit Kenntnis des AG vorbehaltlich des § 634a BGB in 20 Monaten.
§ 10 Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
(1) Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverkehr zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von KM. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der AG Kaufmann i.S.d. HGB.
(2) Der Erfüllungsort ist im Zweifel am Sitz von KM.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand 01.01.2023